LKW-Maut / Rechtliche Grundlagen - Mautkontrolle - Mautbefreiung
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen der Mauterhebung
Das Mautgesetz und die Mautverordnungen bilden den rechtlichen Rahmen für die Einführung der streckenbezogenen Lkw-Maut. Das Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge, welches am 12. April 2002 in Kraft getreten ist, enthält die Rechtsgrundlagen für die Erhebung der neuen entfernungsabhängigen Maut. Es legt zum Beispiel fest, für welche Fahrzeuge auf welchen Autobahnen Maut zu zahlen ist, wie die Maut erhoben und wie sie kontrolliert wird.
Die Bundesregierung wird durch das Autobahnmautgesetz ermächtigt, die Höhe der Maut durch Rechtsverordnung festzusetzen. Dies wird durch die Mauthöheverordnung umgesetzt. Durch die Mautverordnung werden alle Einzelheiten der Lkw-Mauterhebung geregelt. Die Mautstreckenausdehnungsverordnung regelt die Mauterhebung auf ausgewählten Bundesstraßen.
Mautkontrolle
Mautkontrolle und die Ahndung von Mautverstößen
Die Mautkontrolle und die Ahndung von Verstößen gegen die Mautpflicht liegen in der Zuständigkeit des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG). Damit das BAG die korrekte Buchung der Maut kontrollieren und damit die Gleichbehandlung aller Mautpflichtigen sicherstellen kann, stellt ihm Toll Collect die Technik für ein effektiv funktionierendes Kontrollsystem zur Verfügung. Mit Hilfe dieses Systems wird festgestellt, ob für Fahrzeuge eine Mautpflicht vorliegt und ob sie ordnungsgemäß, falsch oder gar nicht erfüllt wurde.
Das Kontrollsystem unterscheidet zwischen automatischen Kontrollen durch Kontrollbrücken, stationären sowie mobilen Team-Kontrollen und Betriebskontrollen. Dieses Zusammenwirken gewährleistet eine umfassende und kontinuierliche Kontrolle der Mautpflicht und die Möglichkeit, das Kontrollsystem immer wieder an veränderte Gegebenheiten anzupassen.
Mautkontrolle durch automatische Kontrollbrücken
Rund 300 fest installierte Brücken kontrollieren die Einhaltung der Mautpflicht im fließenden Verkehr. Sensoren auf der Kontrollbrücke ermitteln zuerst per Umriss-Scan jeden mautpflichtigen Lkw im passierenden Verkehr, eine Kamera nimmt dann mehrere digitale Bilder seines Kennzeichens auf. Gleichzeitig wird mittels DSRC-Kommunikation festgestellt, ob das Fahrzeug mit einem Fahrzeuggerät ausgerüstet ist. In diesem Fall werden vorliegende Daten der Mauterhebung vom Fahrzeuggerät zur Kontrollbrücke übertragen und mit den erfassten Kontrolldaten verglichen.
Ist das Fahrzeug nicht mit einem Fahrzeuggerät ausgerüstet, wird dessen Kennzeichen automatisch mit der Liste aller manuellen Einbuchungsdaten abgeglichen. Dabei wird erkannt, ob der Fahrer die Maut entsprechend der Achszahl und Schadstoffklasse des Fahrzeugs für die überprüfte Strecke entrichtet hat.
Falls durch die automatische Kontrolle keine ordnungsgemäße Mautentrichtung festgestellt wird, werden die ermittelten Daten zur manuellen Überprüfung in die Kontrollzentrale übermittelt. Bestätigen sich hier die Ergebnisse der automatischen Kontrolle, werden die Daten gespeichert und dem BAG für die Ahndung eines Vergehens zur Verfügung gestellt.
Sollte aber die ordnungsgemäße Entrichtung der Mautgebühr eindeutig festgestellt werden, werden die ermittelten Daten sofort gelöscht.
Mautkontrolle durch stationäre Teams
Standkontrollen werden von Mitarbeitern des BAG auf ausgewählten Parkplätzen in der Nähe der Kontrollbrücken durchgeführt.Über eine drahtlose Verbindung erhalten die Kontrollteams Daten von Fahrzeugen, bei denen eine ordnungsgemäße Entrichtung der Mautgebühr nicht einwandfrei festgestellt werden konnte. Dies geschieht bereits Sekunden nach der Durchfahrt des Lkw durch die Kontrollbrücke. Das Team übernimmt dann die manuelle Ausleitung der Fahrzeuge und eine genauere Überprüfung.
Mautkontrolle durch mobile Teams
Durch den Einsatz von etwa 300 Kontrollfahrzeugen sorgt das BAG bundesweit für die mobile Kontrolle der Maut.Dabei ermittelt die Teams per Infrarot-Technik, ob vorbeifahrende Lkw im automatischen System eingebucht und deren Fahrzeugdaten ordnungsgemäß angegeben sind. Manuelle Einbuchungsdaten können mit einem PC per Mobilfunk- Kommunikation direkt bei der Toll Collect-Zentrale überprüft werden. Stellt das BAG fest, dass die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde, so kann es unverzüglich die Ausleitung vornehmen.
Betriebskontrollen
Stichprobenweise führen die Mitarbeiter des BAG in den Güterkraftverkehrsunternehmen Betriebskontrollen durch. Bei diesen wird vor Ort beim Unternehmen überprüft, ob die Maut ordnungsgemäß entrichtet wurde.Folge von Verstößen gegen die Mautpflicht
Bei eindeutig festgestellter Nichtentrichtung der Maut wird die Gebühr für die gefahrene Strecke nachträglich erhoben und es kann ein Bußgeld verhängt werden. Sofern die tatsächliche Wegstrecke nicht festgestellt werden kann, findet eine Nacherhebung der Maut für eine Wegstrecke von 500 Kilometern statt. Bei der Kontrolle werden die erforderlichen Eingabedaten, wie Kfz-Kennzeichen oder Gebührenklasse erhoben. Dann wird sofort ein Bußgeldverfahren durch das BAG eingeleitet.
Mautbefreiung
Nach § 1 Absatz 1 und 2 des Autobahnmautgesetzes sind folgende Fahrzeuge von der streckenbezogenen Maut für schwere Lkw befreit:
- Kraftomnibusse
- Fahrzeuge der Polizei
- Fahrzeuge des Zivil und Katastrophenschutzes
- Fahrzeuge der Feuerwehr
- Fahrzeuge anderer Notdienste
- Fahrzeuge des Bundes
- Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden
- Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden, Fahrzeuge, die nicht ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und
- Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden.
Mautbefreite Kraftomnibusse und Fahrzeuge der Streitkräfte werden vom System selbstständig erkannt. Halter anderer mautbefreiter Fahrzeuge können diese bei Toll Collect registrieren lassen, um unnötige Ausleitungen, Kontrollen und Nacherhebungsbescheide zu vermeiden. Die bei Toll Collect als mautbefreit registrierten Fahrzeuge werden vom Kontrollsystem über das Kennzeichen erkannt.
Die Registrierungsdauer ist auf zwei Jahre befristet. Betroffen sind alle Fahrzeuge, die vor dem Mautstart am 1.Januar 2005 als mautbefreit gemeldet wurden. Die Registrierungsdauer kann problemlos um zwei Jahre verlängert werden. Registrierungen, die bis zum Ablauftermin nicht verlängert wurden, laufen automatisch aus.
Für die Verlängerung gilt ein vereinfachtes Verfahren: Wurden die Fahrzeugpapiere seit der ersten Registrierung inhaltlich nicht geändert, müssen sie nicht erneut in Kopie eingereicht werden. Dies gilt auch bei einem Umtausch in EU-einheitliche Fahrzeugscheine (Zulassungsbescheinigung Teil I), sofern der Inhalt der Papiere unverändert geblieben ist. Der Fahrzeughalter muss in diesen Fällen nur den Antrag auf Registrierung einreichen, in dem bestätigt wird, dass die bereits registrierten Fahrzeuge weiterhin mautbefreit sind.
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