LKW-Maut ab 1. Oktober 2015
Einführung
In der Bundesrepublik Deutschland wurde die streckenbezogene Lkw-Maut von zwölf Tonnen auf alle Lkw ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht herabgesetzt,somit tragen alle in- und auch ausländische Nutzer einen Teil der Kosten für Autobahnen und teilweise auch Bundesstraßen.
Toll Collect hat als Dienstleister im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland ein Mautsystem entwickelt, das die Gebühren proportional zu den zurückgelegten Streckenabschnitten berechnet und erhebt. Das Toll Collect-System gewährleistet zudem, dass der Verkehrsfluss auf der Autobahn während der Mauterhebung nicht behindert wird. Anders als herkömmliche Mautsysteme erfordert das System von Toll Collect weder Geschwindigkeitsbegrenzungen noch ein Anhalten der Fahrzeuge oder eine Bindung an vorgeschriebene Fahrstreifen.
Mautpflichtiges Straßennetz
Seit dem 1. Oktober 2015 wurde die Maut zum wiederholtem Male auf viele Bundesstraßen ausgedehnt.
Das aktuelle mautpflichtige Straßennetz wurde von der Bundesanstalt für Straßenwesen im Internet veröffentlicht. Unter www.mauttabelle.de sind alle gebührenpflichtigen Bundesautobahnen und Bundesstraßen für Nutzfahrzeuge ab 12 Tonnen aufgelistet.
Mauthöhe ab dem 1. 10. 2015
Die Höhe der Maut richtet sich nach der Achszahl, der Schadstoffklasse des Lkw und der Länge der mautpflichtigen Strecke. Jedes Fahrzeug wird auf Grund seiner Schadstoffklasse in sechs Kategorien A, B, C, D, E oder F eingeordnet. Diese Gebührenordnung nach Schadstoffklassen belohnt Lkw-Besitzer oder Lkw-Halter, die bei ihren Fahrzeugen auf hohe Umweltfreundlichkeit setzen. Die Eingabe der Schadstoffklassen liegt in der Verantwortung der Nutzer. Die Nutzer sind zur Selbstdeklaration verpflichtet. Die Angabe über die Schadstoffklasse ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder im Kraftfahrzeugsteuerbescheid verzeichnet.
Weitere Informationen finden Sie im
"Leitfaden zur Ermittlung der Schadstoffklassen"
Schadstoffklassen nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz:
SSK* | SSK* mit PMK** | EURO SSK* | EURO SSK* mit PMK** | |
Kategorie A | S6 | Euro 6 | ||
Kategorie B | S5 / EEV*** Klasse 1 |
Euro 5 / EEV 1 | ||
Kategorie C | S4 | S3 | Euro 4 | Euro 3 |
Kategorie D | S3 | S2 | Euro 3 | Euro 2 |
Kategorie E | S2 | Euro 2 | ||
Kategorie F | S1 | keine SSK | Euro 1 | Euro 0 |
* Schadstoffklasse
** Partikelminderungsklasse - PMK sind Nachrüststandards zur Senkung des Partikelausstoßes
*** EEV Enhanced Environmentally friendly Vehicles, Fahrzeuge mit fortschrittlicher Umwelttechnologie
Ab 1. Januar 2015: Mautsätze pro Kilometer
Kategorie | A | B | C | D | E | F |
Mautsatz-Anteil für Luftverschmutzung | 0 € | 0,021 € | 0,032 € | 0,063 € | 0,073 € | 0,083 € |
Bis zu zwei Achsen * | 0,081 € | 0,102 € | 0,113 € | 0,144 € | 0,154 € | 0,164 € |
Bis zu drei Achsen * | 0,113 € | 0,134 € | 0,145 € | 0,176 € | 0,186 € | 0,196 € |
Bis zu vier Achsen * | 0,117 € | 0,138 € | 0,149 € | 0,180 € | 0,190 € | 0,200 € |
Ab fünf Achsen * | 0,135 € | 0,156 € | 0,167 € | 0,198 € | 0,208 € | 0,218 € |
*Die Tandem-Achse zählt als zwei Achsen, die Tridemachse zählt als drei Achsen. Lift-und Hubachsen werden stets berücksichtigt, unabhängig davon, ob eine Fahrzeugachse während der Beförderung beansprucht oder hochgefahren ist, also keinen Fahrbahnkontakt hat.
Der Mautpflichtige ist verpflichtet, auf Verlangen des Bundesamtes für Güterverkehr die Richtigkeit aller für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen (§ 5 ABMG i. V. m. § 7 Lkw-MautV).
Bei allen in Deutschland zugelassenen Lkw kann die Schadstoffklasse insbesondere durch den Fahrzeugschein oder den Kraftfahrzeugsteuerbescheid nachgewiesen werden (Lkw-MautV).
Bei nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen gelten zeitlich abgestufte Vermutungsregeln, wenn die Schadstoffklasse nicht auf andere Weise, insbesondere durch Unterlagen über die Erfüllung bestimmter Umweltanforderungen im CEMT** -Verkehr, nachgewiesen werden kann (§ 9 Lkw-MautV).
Der Mautpflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast für alle mauterheblichen Tatsachen. Ein Verstoß gegen die
Nachweispflicht ist bußgeldbewehrt.
**CEMT - Conférence Européenne des Ministres des Transports - Konferenz der Europäischen Verkehrsminister
Nach oben | weiter "Einbuchung" |