Mitzuführende Papiere im Güterkraftverkehr
Zur Person:
Personalausweis / Reisepass | Gültigkeitsdauer beachten |
Führerschein gem. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) | Klasse "C" befristet auf 5 Jahre, über dem 60. Lebensjahr auf 2 J. begrenzt |
Nachweis der Fahrerqualifizierung (Weiterbildung) gem. (BKrFQG) | Klasse "C" seit 10.09.2009 |
Lehrabschlusszeugnis im Lehrberuf "Bundeskraftfahrer" | Fahrer unter 21 Jahren, über 7,5 t zGG |
Kranschein, Staplerschein, Baggerschein | wenn die entsprechenden Geräte mitgeführt werden |
Sozialversicherungsausweis gem. Sozialgesetzbuch (SGB) | |
Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltstitel | für Fahrer aus Drittstaaten (nicht EU) |
A: Analog - Tachoscheiben
Tageskontrollblätter (handschriftliche Aufzeichnungen) | ab 2,8 bis 3,5 t zGG |
Tachoscheiben, und Fahrerkarte wenn vorhanden | laufender Tag und der 28 vorausgehenden Kalendertage |
Leere Tachoscheiben |
B: Digitaler Tachograph
Fahrerkarte | laufender Tag und der 28 vorausgehenden Kalendertage |
Tachoscheiben | wenn auserdem noch ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät gelenkt wurde |
Papier für den Drucker | |
Bestätigung über arbeitsfreie Tage | Formblatt - Tätigkeitsbescheinigung (EG) Nr. 561/2006 |
Im grenzüberschreitendem Güterverkehr:
Reisepass | außerhalb der EU |
Visa / Transitvisa (für Drittländer) | außerhalb der EU und EWR |
Fahrerbescheinigung des Fahrzeughalters | Verfügungsberechtigung (für Fahrer aus Drittstaaten) |
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