Standstreifen als Abkürzung verboten
01 August, 2016
Auf Autobahnen darf der Standstreifen nicht als Abkürzung missbraucht werden, Der TÜV Thüringen weist daraufhin,
dass dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. „Der Standstreifen darf nur nach Freigabe durch die Polizei als zusätzliche Fahrspur genutzt werden beziehungsweise wird die Nutzung durch das entsprechende Verkehrszeichen (223.1) erlaubt.
Ansonsten ist der Standstreifen auf Autobahnen tabu und ausschließlich Notfällen oder Pannenfahrzeugen vorbehalten“, so der TÜV. Der Bußgeldkatalog sieht für einen Verstoß eine Geldbuße von 75 Euro sowie einen Punkt im aktuellen Fahreignungsregister vor. Laut StVO ist das Verlassen der Autobahn im Übrigen auch nur an gekennzeichneten Autobahnausfahrten erlaubt. ampnet/nic