Führerscheinklassen 2013
LKW-Klassen seit dem 19.01.2013
Klasse | Fahrzeuge - Beschreibung | Alter | Einschluss | Vor- besitz |
---|---|---|---|---|
C1 (3) Leichtere LKW |
Kraftwagen zur Beförderung bis 8 Personen, ausgenommen Fahrer über 3,5 t zG bis 7,5 t zG auch mit Anhänger bis 750 kg zG |
18 Jahre | B | |
C1E (3) Leichtere Lastzüge |
|
18 Jahre | BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden |
C1 |
C (2) Schwere LKW |
Kraftwagen ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zG |
18 Jahre nach BKrFQG2) 21 Jahre |
C1 | B |
CE (2) Schwere Lastzüge |
Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG |
18 Jahre nach BKrFQG2) 21 Jahre |
BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D) |
C |
Wer noch einen Führerschein der "alten" Klasse 2 besitzt:
- darf nur noch bis zu seinem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
- vor Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen den "Neuen" getauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L, S und T. Die Klassen C und CE werden auf 5 Jahre befristet.
- für den Umtausch und jede weitere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Gesundheitszeugnis und einen Sehtest vorweißen.
BUS-Klassen seit dem 19.01.2013
Klasse | Fahrzeuge - Beschreibung | Alter | Einschluss | Vorbesitz |
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D1 (3) | Omnibusse mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen - auch mit Anhänger bis 750 kg zGG |
21 Jahre | FK3) - B notwendig |
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D1E (3) | Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse D1 und Anhänger (max. 12 t zGG) Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen - mit Anhänger über 750 kg zGG |
21 Jahre | BE bei Besitz von C1: C1E |
FK3) - D1 notwendig |
D (2) | Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen mit Anhänger bis 750 kg zGG |
21 Jahre | D1 | FK3) - B notwendig |
DE (2) | Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen Anhänger über 750 kg zGG |
21 Jahre | D1E, BE bei Besitz von C1: C1E |
FK3) - D notwendig |
Für alle D-Klassen gilt Mindestalter 21 Jahre.
18 Jahre nur im Rahmen der Berufskraftfahrerausbildung. Bei der gewerblichen Personenbeförderung sind außerdem die Mindestaltersgrenzen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes zu beachten.
Voraussetzung ist mindestens der Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Desweiteren benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen.
Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre beschränkt. Eine Verlängerung ist nur möglich, durch das erneuern der ärztlichen Gutachten.
Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.
Zugmaschinen (Traktoren) seit dem 19.01.2013
Klasse | Fahrzeuge - Beschreibung | Alter | Ein- schluss |
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L (5) |
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16 Jahre | |
T |
auch mit Anhänger. |
16 Jahre für bbH4) bis 40 km/h 18 Jahre für bbH4) über 40 bis 60 km/h |
AM, L |
4)bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
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