Mitführungspflichten gemäß Sozialvorschriften
Fahrpersonalverordnung ab Januar 2008

LKW und Busse ab 3,5t zGG, ein analoges oder digitales Kontrollgerät ist Pflicht

LKW und Busse ab 2,8t bis 3,5t zGG, bei eingebauten Kontrollgerät (analog oder digital)

  • alle Diagrammscheiben (Schaublätter) des aktuellen Tages und die der vorhergehenden 28 (Kalender) Tage

  • die Fahrerkarte, wenn Sie eine besitzen (bei digitalen Kontrollgeräten Pflicht)

  • Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät bzw. handschriftliche Aufzeichnungen für den laufenden Tag und die der vorhergehenden 28 (Kalender)Tage, falls die Fahrerkarte nicht genutzt werden konnte (Beschädigung, Verlust, Fehlfunktion) oder das Kontrollgerät defekt war.

Wenn Sie verschiedene LKW mit analogen oder digitalen Kontrollgerät fahren, müssen Sie die Ausdrucke ebenfalls mitführen.

ggf. Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage (z.B. Freie Tage, Urlaub, Krankheitstage), die nicht handschriftlich ausgefüllt sein darf und vom Unternehmer und vom Fahrer unterschrieben sein muss, rückwirkend für 28 Tage

LKW ab 2,8t bis 3,5t zGG, ohne Kontrollgerät

  • Eine handschriftliche Aufzeichnungen des aktuellen Tages und die der vorhergehenden 28 (Kalender)Tage

ggf. Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage (wie mit Kontrollgerät)


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