Tipps zur Ladungssicherung

Der Verstoß gegen das Ladungssicherungsgesetzes ist eine Ordnungswidrigkeit. Alle am Transport beteiligten Personen stehen zur Sicherung in der Pflicht, und können bei einem Verstoß zur Haftung herangezogen werden.

  • Ladungssicherung richtig wählen: Form- od. Kraftschlüssig, Direkt- od. Niederzurrverfahren
  • Hilfsmittel - Ladungssicherungsmittel einsetzen
  • STF Wert der Ratsche zum Niederzurren beachten
  • LC Wert für Direktzurrverfahren beachten
  • Ladefläche reinigen - Besenrein
  • Anzahl der Gurte berechnen
  • Gesetze zur Ladungssicherung einhalten
  • Geschultes Ladungssicherungspersonal zum Verladen einsetzen
  • Ladeeinheiten bilden
  • Achslasten des Fahrzeugs beachten
  • Fahrzeugaufbau mit beachten
  • Ladungssicherung immer nach VDI 2700 durchführen
  • Besonderheiten der Ladungssicherung im internationalen Verkehr beachten

Rechtsfolgen für Fahrer, Verlader und Fahrzeughalter

Werden die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung nicht eingehalten, kann das für den Fahrer, den Verlader und den Fahrzeughalter rechtliche Konsequenzen haben:

Bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle:

  • Untersagung der Weiterfahrt bis zur ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung
  • Ordnungswidrigkeitenanzeige mit Bußgeld und drei Punkten in Flensburg

Bei einem Verkehrsunfall aufgrund mangelhaft gesicherter Ladung:

  • Wurde Sachschaden verursacht: Ordnungswidrigkeitenanzeige mit Bußgeld und drei Punkten in Flensburg
  • Wurden Personen verletzt oder getötet: Strafanzeige mit Geld- oder Freiheitsstrafe

Haftungsansprüche:

  • Bei Fremdschäden: Haftung im Rahmen des § 823 BGB (Schadenersatz)
  • Bei Eigenschäden: Es kann der § 254 BGB (Mitwirkendes Verschulden) gelten, wodurch die eigenen Ansprüche an die Versicherung gemindert werden
  • Bei Ladungsschäden: Haftung bei Beschädigung der Ladung gemäß HGB

TRG - Transportrechtsreformgesetz
HGB - Handelsgesetzbuch


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