Erwerb der Grundqualifikation:
Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb"
"Grundqualifikation" bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch Ablegen einer 240-minütigen praktischen Prüfung
"Beschleunigte Grundqualifikation" durch die Teilnahme an einem 140-stündigen Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und das erfolgreiche Ablegen einer 90-minütigen theoretischen IHK Prüfung
Ausbildung zum Berufskraftfahrer
In einer Ausbildung mit erfolgreichem Abschluss zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb, ist die Grundqualifikation mit enthalten (§ 4 Nr. 2 BKrFQG).
Die in der dreijährigen Lehrzeit erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten übersteigen die Anforderungen der Grundqualifikation bei weitem. Zu der Ausbildung zählt, der Erwerb der Fahrerlaubnis, Fahrzeugtechnik, Logistik, Umweltschutz sowie Kosten- und Qualitätsmanagement. Abschluss der Lehre ist die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). Der Berufsanfänger spart sich die Kosten für Führerschein und Grundqualifikation, verdient währen der Ausbildung bereits erstes Geld und kann eine Facharbeiterausbildung vorweisen.
IHK-Prüfung "Grundqualifikation"
- Nur mit Besitz eines Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE od. D1, D1E, D, DE
- Die praktische Prüfung besteht aus einer 120 minütigen Fahrprüfung
- Bewertung der praktischen Fähigkeiten, auf Straßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Schnellstraßen und Autobahnen und in Situationen mit unterschiedlicher Verkehrsdichte
- Einem praktischen Prüfungsteil von 30 Minuten
- Bewertung der Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs
- Bewältigung einer 60 minütigen kritischen Fahrsituation,
insbesondere die Beherrschung des Kraftfahrzeugs bei unterschiedlichem Zustand der Fahrbahn je nach Witterungsverhältnissen sowie Tages- und Nachtzeit geprüft. Dieser Prüfungsteil findet entweder auf einem besonderen Gelände oder in einem leistungsfähigen Simulator statt.
Die "beschleunigte Grundqualifikation"
- Eine Fahrerlaubnis ist hierbei nicht erforderlich
- 140 Stunden Unterricht à 60 Minuten an einer Ausbildungsstätte
- Davon mindestens 10 Fahrstunden à 60 Minuten,
(unter Aufsicht einer Person mit Fahrlehrerlaubnis der jeweiligen Klasse)
und erfolgreicher theoretischer Prüfung von 90 Minuten dauer - Prüfung durch die IHK
- Altersgrenze ist hierbei 21 Jahre (Klasse C, CE)
Diese Variante soll insbesondere Umschülern den Einstieg in das Leben als Berufskraftfahrer erleichtern und auf diesem Wege dafür sorgen, dass der Branche auch künftig genug Personal zur Verfügung steht
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