Führerscheinklassen
A C H T U N G nur gültig bis 18.01.2013
Die aktuellen Klassen seit dem 19.01.2013.
LKW-Klassen
Klasse | Fahrzeuge - Beschreibung | Alter | Einschluss | Vorbesitz | Befristet |
---|---|---|---|---|---|
C (2) | Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse |
bis 7,5t zGG - 18 Jahre gewerblich ab 7,5t - 21 Jahre oder 18 Jahre nach BKrFQG2) |
C1 | FK3) - B notwendig | auf 5 Jahre |
CE (2) | Lastzüge und Sattelzüge Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse |
bis 7,5t zGG - 18 Jahre gewerblich ab 7,5t - 21 Jahre oder 18 Jahre nach BKrFQG2) |
C1E, BE, T bei Besitz von D1: D1E bei Besitz von D: DE |
FK3) - C notwendig | auf 5 Jahre |
C1 (3) | Kraftfahrzeug über 3,5 t, bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse |
18 Jahre | FK3) - B notwendig | bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres Erteilung ab dem 45. Lebensjahr auf 5 Jahre |
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C1E (3) | Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12 t zGG) Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGG bis 7,5 t zGG und Anhänger über 750 kg zGG Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t |
bis 7,5t zGG - 18 Jahre gewerblich ab 7,5t - 21 Jahre oder 18 Jahre nach BKrFQG2) |
BE bei Besitz von D1: D1E |
FK3) - C1 notwendig | bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres Erteilung ab dem 45. Lebensjahr auf 5 Jahre |
Wer noch einen Führerschein der "alten" Klasse 2 besitzt:
- darf nur noch bis zu seinem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
- vor Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen den "Neuen" getauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L, S und T. Die Klassen C und CE werden auf 5 Jahre befristet.
- für den Umtausch und jede weitere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Gesundheitszeugnis und einen Sehtest vorweißen.
Neben dem Führerschein müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.
BUS-Klassen
Klasse | Fahrzeuge - Beschreibung | Alter | Einschluss | Vorbesitz |
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D (2) | Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen mit Anhänger bis 750 kg zGG |
21 Jahre | D1 | FK3) - B notwendig |
DE (2) | Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen Anhänger über 750 kg zGG |
21 Jahre | D1E, BE bei Besitz von C1: C1E |
FK3) - D notwendig |
D1 (3) | Omnibusse mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen - auch mit Anhänger bis 750 kg zGG |
21 Jahre | FK3) - B notwendig |
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D1E (3) | Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse D1 und Anhänger (max. 12 t zGG) Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen - mit Anhänger über 750 kg zGG |
21 Jahre | BE bei Besitz von C1: C1E |
FK3) - D1 notwendig |
Für alle D-Klassen gilt Mindestalter 21 Jahre.
18 Jahre nur im Rahmen der Berufskraftfahrerausbildung. Bei der gewerblichen Personenbeförderung sind außerdem die Mindestaltersgrenzen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes zu beachten.
Voraussetzung ist mindestens der Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Desweiteren benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen.
Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre beschränkt. Eine Verlängerung ist nur möglich, durch das erneuern der ärztlichen Gutachten.
Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.
Zugmaschinen (Traktoren)
Klasse | Fahrzeuge - Beschreibung | Alter | Einschluss | sonst. |
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L (5) | Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (geändert Juli 2012) mit Anhänger Höchstgeschwindigkeit 25 km/h Stapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit |
16 Jahre | ||
T | Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke (auch mit Anhängern) | 16 Jahre | L, M, S | bis 18 Jahre nur bis 40 km/h |
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