Benutzerkarten für das digitale EG-Kontrollgerät

Durch einschieben der jeweiligen Berechtigungskarten werden die Zugriffsrechte geregelt. Das Kontrollgerät speichert die Daten für ca. 365 Tage, ist der Speicher voll, werden die Aufzeichnungen chronologisch wieder überschrieben. Der Unternehmer ist verpflichtet die Daten vom digitalen Fahrtenschreiben rechtzeitig zu sichern.

Das digitale Kontrollgerät kann mit anderen Systemen an Board verbunden werden. Alle Tachographen können Verbindungsanschlüsse für folgende Komponenten aufweisen:

  • die Anbindung an die Bordelektronik
  • den Anschluss eines Kombiinstruments
  • die Prüfung und Programmierung
  • das Herunterladen der Massenspeicherdaten
  • den Anschluss von Onboard-Computer und Telematiksystemen

Fahrerkarte

Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und in allen angebotenen Kontrollgeräten einsetzbar. Sie enthält die Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung aller Fahreraktivitäten, Ereignisse und Störungen. Die Karte ist personenbezogen, jeder Fahrer darf nur eine Fahrerkarte in Besitz haben. Die Weitergabe an Dritte ist verboten.
Die Fahrerkarte wird von den zuständigen Behörden erteilt, dazu müssen Sie folgendes vorlegen:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag mit aufgeklebten Lichtbild (Größe: 35mm x 45 mm), ohne Kopfbedeckung im Halbprofil neuen Datums
  • Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein)
  • Nachweis über den Wohnsitz im Inland, z.B. durch Vorlage des Personalausweises
  • Angaben zur Person: Familienname, Vorname, Ort und Tag der Geburt

Unternehmerkarte

Die im Kontrollgerät gespeicherten Daten können mit der Unternehmerkarte, die das Unternehmen ausweißt, ausgelesen werden. In regelmäßigen Abständen sind die Daten der Fahrerkarte vom Unternehmer zu downloaden und zu sichern.
Dazu wird entsprechende Hard- und Software wie z.B. ein Downloadkey, der eine Übertragung der Daten auf den PC per USB-2.0-Schmittstelle ermöglicht, von den Kontrollgeräteherstellern angeboten.
Durch eine entsprechende Software in der Firma oder eine Beauftragung eines externen Dienstleisters können die Daten ausgewertet werden.

Der Unternehmer muss bei Antragstellung vorlegen:
  • einen Nachweis der Gewerbeanmeldung
  • einen Nachweis des Namens des Inhabers/des Vertretungsberechtigten (Handeslregisterauszug)
  • ggf. eine Vertretungsvollmacht und
  • einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag

Mit einem Antrag können bis zu 62 Unternehmenskarten beantragt werden. Sollten mehr Unternehmerkarten benötigt werden, muss ein weiterer Antrag gestellt werden. Somit können unbegrenzt Unternehmenskarten ausgestellt werden.

Werkstattkarte

Werkstätten, die digitale Kontrollgeräte einbauen, warten oder kalibrieren wollen, benötigen eine Werkstattkarte. Spätestens zwei Wochen nach der Zulassung und vor dem ersten Einsatz muss das Kfz-Kennzeichen in einer autorisierten Werkstatt elektronisch im Kontrollgerät gespeichert werden.
Werkstattkarten werden nur für qualifiziertes Werkstattpersonal ausgestellt, das sich einer entsprechenden Ausbildung unterzogen hat.

Autorisierte Werkstätten finden Sie auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes "Digitales Kontrollgerät / Werkstattkarten".

Kontrollkarte

Die Kontrollkarte weist die Kontrollbehörde aus und ermöglicht das Lesen, das Ausdrucken und/oder das Herunterladen der im Massenspeicher des Fahrzeuges oder auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten.


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